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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Profi Werbetechnik GmbH
(nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die ein Unternehmer
(nachfolgend "Kunde") mit dem Verkäufer unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B.
Telefon, Fax, E-Mail, Brief) ausschließlich durch individuelle Kommunikation im Sinne des § 312j Abs.
5 Satz 1 BGB abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden
widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch ausschließlich, wenn der Verkäufer in
Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des
Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden oder sonstige Einrichtungen des
öffentlichen Rechts, wenn diese bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.

2) Vertragsschluss
Der Kunde kann per Telefon, Fax, E-Mail, Brief oder über das auf der Website des Verkäufers
vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an
den Verkäufer richten. Der Verkäufer lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin per E-Mail, Fax oder
Brief, ein verbindliches Angebot zum Verkauf der vom Kunden zuvor ausgewählten Ware aus dem
Warensortiment des Verkäufers zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber
dem Verkäufer abzugebende Annahmeerklärung per Fax, E-Mail oder Brief oder durch Zahlung des
vom Verkäufer angebotenen Kaufpreises innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Zugang des Angebots
annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet
wird. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs beim Verkäufer maßgeblich.
Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am
Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen
Tages der nächste Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot des Verkäufers innerhalb der
vorgenannten Frist nicht an, so ist der Verkäufer nicht mehr an sein Angebot gebunden und kann
wieder frei über die Ware verfügen. Hierauf wird der Verkäufer den Kunden in seinem Angebot
nochmals besonders hinweisen.

3) Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die angegebenen Preise des Verkäufers sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere
Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gegebenenfalls gesondert berechnet.
3.2 Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die ihm im Angebot
des Verkäufers mitgeteilt werden.
3.3 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere
Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu
zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren,
Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche
Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in
ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land
außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
3.4 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss
fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
3.5 Bei Auswahl der Zahlungsart Lieferung auf Rechnung ist der Kaufpreis innerhalb von 14
(vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Der Verkäufer behält sich vor, bei Auswahl der Zahlungsart Lieferung auf Rechnung eine Bonitätsprüfung
durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
3.6 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des Verkäufers
gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen
in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigen gesetzlichen
Rechte des Verkäufers im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt.
Sofern Forderungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten
und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.
3.7 Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen,
unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist der Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an
den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als
vier Monate nach dem Vertragschluss erfolgen soll.

4) Liefer- und Versandbedingungen
4.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene
Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle
von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
4.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer
Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht
vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft
mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen
unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen
Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich
erstattet.
4.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware
geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder
der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt
auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt
nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden. Schuldet der Verkäufer die Aufstellung
und Montage, geht die Gefahr mit der Beendigung der Aufstellungs- und Montagearbeiten und der
Übergabe an den Kunden über.
4.5 Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Kunden aus Gründen, die dieser zu
vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an
den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.

5) Höhere Gewalt
Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der
Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei
längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche
Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für den
Verkäufer unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren –
außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung
durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche
Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

6) Verzögerung der Leistung auf Wunsch des Kunden
Werden Versand oder Zustellung der Ware auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach
Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden weiteren angefangenen
Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises, höchstens jedoch insgesamt 5 % des
Kaufpreises, berechnet werden. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den
Vertragsparteien unbenommen.

7) Eigentumsvorbehalt
7.1 Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das
Eigentum an der gelieferten Ware vor. Weiterhin behält sich der Verkäufer das Eigentum an der
gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem
Kunden vor.
7.2 Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch
sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im
gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Verkäufer vom Kunden
dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam
abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der
Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang
mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Verkäufer ab, der
diese Abtretung gleichzeitig annimmt.
7.3 Der Kunde hat Zugriff auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Ware oder
auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Er hat an den Verkäufer abgetretene, von ihm
eingezogene Beträge sofort an den Verkäufer abzuführen, soweit dessen Forderung fällig ist.
7.4 Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Verkäufers die Höhe der gesicherten Ansprüche um
mehr als 10% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil
der Sicherungsrechte freigeben.

8) Mängelhaftung / Gewährleistung
Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon
abweichend gilt:
8.1 Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem
Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung,
ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach
dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß
Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus
entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen,
dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht
worden sind.
8.2 Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang.
8.3 Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.
8.4 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten
nicht
- für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet
worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
- für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden,
- für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, sowie
- für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
8.5 Der Verkäufer hat im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder
Ersatzlieferung.
8.6 Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.
8.7 Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst
gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Das Rücksendepaket
muss den Grund der Rücksendung, den Kundennamen und die für den Kauf der mangelhaften
Ware vergebene Nummer enthalten, die dem Verkäufer die Zuordnung der zurückgesandten Ware
ermöglicht. Solange und soweit die Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Kunde zu
vertreten hat, nicht möglich ist, ist der Verkäufer zur Entgegennahme zurückgesandter Ware und zur
Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt der
Kunde.
8.8 Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer
vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige
gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
8.9 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungsund
Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt
die Ware als genehmigt.

9) Haftung
Der Verkäufer haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch
deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
9.1 Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2 Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer
unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem
Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
9.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für
seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

10) Verjährung
Ansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer verjähren - mit Ausnahme der unter dem Punkt
"Mängelhaftung / Gewährleistung" geregelten Ansprüche - in einem Jahr ab Kenntnis von den
anspruchsbegründenden Tatsachen, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der
Leistung, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.

11) Zurückbehaltung, Abtretung
11.1 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es
sei denn, der Verkäufer bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind
rechtskräftig festgestellt.
11.2 Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag durch den
Kunden, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden, ist ausgeschlossen.

12) Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache
12.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
12.2 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland,
ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des
Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland,
so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder
gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden
Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
12.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.

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